AGB

1. Allgemein Geschäftsbedingungen von RSC Outdoor (www.rscoutdoor.com und www.schneetouren.com)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von RSC Outdoor, Roland Márkusz, Kienbergstraße 40 87459 Pfronten, UID-Nummer: DE296989456 (nachfolgend „RSC“ genannt).

2. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

RSC bietet Schneeschuhwanderungen an und vermittelt auch Leistungen an Partner.
Die Internetseite www.schneetouren.com (www.rscoutdoor.com) wird von RSC betrieben. Erwerben Sie Leistungen, Gutscheine und/oder weitere Produkte auf dieser Internetseite, finden hierauf die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von RSC Anwendung.

3. Leistungen

Sollte es nicht im Voraus anders schriftlich festgelegt worden sein, beschränken sich unsere Angebote auf die auf unserer Internetseite, unseren Flyern oder anderen Werbemitteln angebotenen Leistungen.

RSC behält sich das Recht vor, die Tour oder Aktivität aufgrund unvorhergesehener Umstände, die die Sicherheit des Teilnehmers gefährden könnten (z. B. Lawine, Sturmflut, starker Regen, Gewitter, Schnee, hoher Wasserstand, unerreichbare Fähigkeiten des Teilnehmers usw.) abzuändern, zu erweitern oder einzuschränken. Dies gilt auch bei behördlicher Willkür und ähnlichen Hindernissen. Sollte einer dieser Fälle eintreten, wird unsere Entschädigung am Wert unserer bis dahin erbrachten Leistungen gemessen.

Unsere Touren werden nur von gut ausgebildeten sowie erfahrenen Bergwanderführer (UIMLA) geführt. Aus diesen Gründen bitten wir Sie, die Anweisungen der Guides unverzüglich zu befolgen. Sollte einer unserer Gäste die Tour vorzeitig beenden, muss dieser für die dadurch entstehenden Kosten aufkommen. Des Weiteren ist der Guide berechtigt, Teilnehmer aufgrund von Missachtungen oder unpassendem Verhalten von einer Tour auszuschließen.

4. Teilnehmer

Jeder Teilnehmer einer Tour der Firma RSC muss den in der Veranstaltungsbeschreibung aufgeführten Anforderungen entsprechen. Jeder Teilnehmer (auch bei Buchung durch Dritte) versichert durch die Buchung, dass er für die von Ihm ausgesuchte Aktion die notwendigen psychischen und physischen Voraussetzungen mitbringt. Sollte sich während der Tour die geistige oder körperliche Verfassung eines Teilnehmers ändern, muss sofort einem Guide Bescheid gegeben werden. Gesundheitliche Einschränkungen sind dem Leiter der Tour bereits vor Beginn dieser mitzuteilen! Etwaige Beeinträchtigungen können unter Umständen zum Ausschluss des Teilnehmers führen. Die Wirkung von bestimmten Medikamenten, Alkohol oder Drogen beeinträchtigt den Teilnehmer und gelten daher als Ausschlusskriterium. Durch die Wirkung von bestimmten Medikamenten, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen können nicht an der Tour teilnehmen. Der Ausschluss wird dann wie eine Stornierung am Tag der Veranstaltung behandelt.

5. Übertragbarkeit von gebuchten Leistungen

Bis zum Beginn der Veranstaltung kann sich der Kunde durch einen Dritten vertreten lassen, sofern dieser den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung entspricht. Der Beginn der Tour wird durch die offizielle Begrüßung der Gruppe durch den Guide definiert. Vertragspartner bleibt jedoch der ursprünglich Angemeldete, dem Ersatzteilnehmer werden alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eingeräumt. Vertragspartner und Ersatzteilnehmer haften als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und eventuell anfallende Mehrkosten, sofern diese auf die Ersatzperson zurückzuführen sind.

6. Tourenbeschreibungen

Wir bemühen uns unsere Tourenangebote möglichst genau zu beschreiben. Trotzdem können die Tourenabläufe Änderungen unterliegen, die zum Teil nicht durch uns verhindert werden können. RSC bemüht sich darum Änderungen in den Touren auf dieser Internetseite zu aktualisieren.
Die Tourenbeschreibungen auf dieser Internetseite sowie die verwendeten Fotografien und Abbildungen zu den Touren sind beispielhaft und dienen der allgemeinen Beschreibung. Die Fotos und/oder Abbildungen, von z. B. Aktionen, Situationen, Personen, Orten u.ä., sind unverbindlich und können variieren. Die Erlebnisbeschreibungen und Erlebnisbebilderungen können mitunter in ihrer tatsächlichen Ausführung, in Farbgebung und Gestaltung von der Bilddarstellung abweichen, bleiben in ihrem Wert jedoch identisch.
Die in der Beschreibung angegebene Dauer der Touren dient als Anhaltspunkt und ist unverbindlich, denn es können Wartezeiten oder andere Verzögerungen auftreten. Des Weiteren können Touren auch in Begleitung Anderer oder mit anderen Gruppen zusammen durchgeführt werden.

7. Preise

Der angegebene Preis für RSC-Produkte ist bindend. Alle angegebenen Preise sind Endpreise, in welchen auch die 19% Mehrwertsteuer enthalten ist.

8. Buchung und Bezahlung

Wenn Sie sich aus unserem Tourenangebot eine Tour ausgesucht haben können Sie diese am einfachsten über den „Buchen“ Button reservieren. Nachdem Sie das Datum der Tour ausgewählt haben, ihre persönlichen Daten eingetragen haben, sowie die Datenschutzerklärung und die AGB akzeptiert haben können Sie uns Ihre Buchung bereits schicken. Bei der Buchungsfunktion auf der Internetseite handelt es sich nur um eine unverbindliche Buchungsanfrage.

Verschickte und bei RSC angekommene Buchungsanfragen bearbeiten wir in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Wir schicken Ihnen eine E-Mail zurück in welcher wir Bescheid geben ob der von Ihnen gewünschte Termin noch zur Verfügung steht beziehungsweise ob wir die von Ihnen gewünschte Leistung erbringen können.

Sollte Ihr Wunschtermin nicht zur Verfügung stehen, werden wir Ihnen Alternativen anbieten, aus welchen Sie frei wählen können. Wenn Sie hier keinen Termin finden, der Ihnen zusagt können Sie Ihre Anfrage unverbindlich zurückziehen.

Sollten Sie jedoch an einer bestätigten – von Ihnen gewählten oder als Alternative angebotenen – Tour teilnehmen wollen, müssen Sie innerhalb der nächsten 3 Arbeitstage Ihre Teilnahmeabsicht in Form einer E-Mail an RSC info@rscoutdoor.com bestätigen. Hiermit wird sowohl aus Ihrer als auch aus der Sicht von RSC eine Vereinbarung getroffen welche als bindendes Vertragsverhältnis anzusehen ist. Wenn Sie uns innerhalb der 3 Tage nicht antworten, so löschen wir Ihre Buchungsanfrage automatisch.

Im Sinne der getroffenen Vereinbarung bestätigen wir Ihnen die Buchung. Des Weiteren senden wir Ihnen in dieser E-Mail die wichtigsten Informationen zur Tour sowie die Rechnung für die Anzahlung, welche sich auf 30% der Teilnahmegebühren, oder mindestens 20,- € belaufen. Die Rechnung für die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Die Rechnung über die verbleibenden 70% der Teilnahmegebühren senden wir Ihnen 30 Tage vor dem Tourentermin zu, diese ist bis spätestens 14 Tage vor dem Tourentermin zu begleichen.

Sollte Ihre Buchung weniger als 30 Tage vor dem Tourentermin erfolgen erhalten Sie eine Rechnung über die vollständige Summe der Teilnahmegebühren, welche Sie ebenfalls bis 14 Tage vor der Tour zu begleichen haben.

Sollte Ihre Buchung weniger als 14 Tage vor dem Tourenbeginn erfolgen, muss die Rechnung spätestens vor dem Beginn der Tour beglichen werden.

An unseren Touren dürfen nur Personen teilnehmen, deren Tourengebühr bereits vorher beglichen wurde!

9. Mindestteilnehmerzahl

Schneetouren, Veranstaltungen  und Kurse werden grundsätzlich nur durchgeführt, wenn die jeweils angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wenn nicht angegeben besteht die Mindestteilnehmerzahl aus 3 Personen. Ergibt sich aus der jeweiligen Tourenbeschreibung etwas anderes, oder gab es im Vorfeld individuelle Absprachen, so gelten diese. Wird die angestrebte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir dazu berechtigt, bis zu 7 Tagen vor Aktionsbeginn vom Vertrag zurück zu treten, bzw. ein alternatives Angebot bezüglich des Termins und des Teilnehmerbetrags zu unterbreiten. Bereits gezahlte Preise können in voller Höhe zurückerstattet werden, sofern die mangelnde Teilnehmerzahl nicht das Versäumnis des Teilnehmers bzw. Buchenden ist. Darüber hinausgehende Aufwendungen wie z.B. Hotelkosten, Urlaubstage, Impfungen, Visa o.ä. werden nicht und in keinem Fall durch uns übernommen.

10. Gutschein

Geschenkgutscheine können in verschiedenen Werten gekauft werden. Auf dem Gutschein ist zwar der Name des Beschenkten verzeichnet, davon unabhängig kann dieser trotzdem an einen Dritten übertragen werden. Geschenkgutscheine müssen in jedem Fall vollständig im Voraus bezahlt werden, unabhängig vom Einlösedatum. Die Gültigkeit der Gutscheine besteht nach der Ausstellung 3 Jahre (36 Monaten) lang. Abgelaufene Gutscheine nehmen wir nicht mehr an. Geschenkgutscheine können Sie nicht in Bargeld umtauschen. Wenn der Wert Ihres Gutscheines höher ist, als der Preis der Tour, zahlen wir die Differenz nicht aus. Sollte der Wert Ihres Gutscheins niedriger sein, als die Kosten der Tour, müssen Sie für die Differenz aufkommen.

Der Gutschein läuft automatisch ab, wenn Sie nicht zur Tour erscheinen oder die Tour innerhalb von 2 Tagen absagen.

Am einfachsten können Sie einen Geschenkgutschein über den E-Mail-Service unserer Internetseite kaufen, wo Sie den gewünschten Wert und die Menge der Gutscheine eintragen, sowie den Namen des Empfängers, die Rechnungs- und Zustellungsadresse beifügen. Die bei RSC eingehende Bestellung bearbeiten wir in der Regel innerhalb von 24 Stunden, das heißt wir schicken Ihnen eine Bestätigung Ihrer Bestellung, in der wir Ihnen auch die Rechnung beifügen. Die Rechnung ist innerhalb von 3 Werktagen zu begleichen. Gleichzeitig verschicken wir den Gutschein per Post an die von Ihnen gewünschte Adresse, dies kann innerhalb von Deutschland 2 bis 3 Werktage dauern.

Bei einer Onlinebuchung der Tour muss der Gutscheinnummer angegeben werden, damit dieser verrechnet werden kann!

11. Rücktrittsbedingungen

Jeder Teilnehmer hat das Recht seine Teilnahme an der bereits festgelegten und bereits vollständig bezahlten Tour zurück zu ziehen. Dies müssen Sie uns auf jeden Fall schriftlich auf unserer E-Mail Adresse, info@rscoutdoor.com mitteilen.

Sie können ihren Platz in der Tour aber auch einer anderen Person kostenfrei überschreiben lassen.
Sollten Sie sich für den Rücktritt von der Tour entscheiden, müssen Sie mit zusätzlichen Kosten rechnen.
Bis zum 21. Tag vor Stattfinden der Tour berechnen wir 15,-€/Person (Bearbeitungsgebühr), sollten Sie bereits mehr als die Bearbeitungsgebühr / pro Person an uns überwiesen haben, erstatten wir die Differenz selbstverständlich.

Falls Sie Ihre Teilnahme an einer bereits gebuchten Tour absagen, berechnen wir die folgenden Gebühren:
• bis 21 Tage: (min. 15,-€/Person) oder Ersatztermin
• 21-15 Tage: 25% der Teilnahmegebühr (min. 15,-€/Person)
• 14-8 Tage: 50% der Teilnahmegebühr (min. 15,-€/Person)
• 7-3 Tage: 70% der Teilnahmegebühr (min. 15,-€/Person)
• 2-0 Tage: 100% der Teilnahmegebühr

Bei Nichterscheinen fallen automatisch 100% Stornogebühren für die gebuchten Leistungen an.

12. Rücktritt durch den Veranstalter

Die Tour kann vom Veranstalter abgesagt werden, wenn die Teilnehmer durch Handlungen oder Unterlassungen Anlass dazu geben. Sollte der Termin wegen zu geringer Beteiligung abgesagt werden müssen, wird RSC Sie rechtzeitig darüber informieren und einen alternativen Termin anbieten.

Soweit höhere Gewalt, insbesondere Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Maßnahmen, Sicherheits- oder andere Gründe die Aktivität gefährden oder unmöglich machen, kann der Veranstalter die Aktivität absagen. Die Veranstaltung kann des Weiteren aufgrund von höherer Gewalt wie Wetter- und Naturverhältnissen, behördlichen Maßnahmen, sicherheitshalber oder anderen Gründen welche die Tour gefährden oder unmöglich machen abgesagt werden. In diesem Fall wird der bereits entrichtete Preis zurückerstattet.
Darüber hinausgehende Kosten, z.B. Anreisekosten, Übernachtungskosten o.ä. trägt der Veranstalter nicht. Dem Veranstalter ist das Recht vorbehalten , wenn Wetter- oder Naturverhältnisse, behördliche Maßnahmen und Sicherheitsgründe dies erfordern die Tour auch nach Vertragsschluss abzubrechen. Auch in diesem Fall wird für noch nicht erbrachte Leistungen die Vergütung zurückerstattet. Sollte die Veranstaltung schon begonnen haben, werden mind. 50% der Veranstaltungsgebühren einbehalten. Darüber hinausgehende Kosten übernimmt der Veranstalter nicht.

13. Ausfall von Touren

Bei Touren, bei denen z.B. bestimmte Fahrzeuge, bestimmte technische Einrichtungen und Techniken oder bestimmte Personen inhaltlich beschrieben wurden und diese am Tag der Teilnahme für das geplante Programm nicht zur Verfügung stehen, behält sich RSC das Recht vor, nach Möglichkeit entsprechenden, gleichwertigen Ersatz zu stellen oder – sollte dies nicht möglich sein – den Termin auch kurzfristig abzusagen oder zu verschieben. Die gebuchte Leistung behält in diesem Fall seine Gültigkeit. Sollte der Termin für Ihre Tour kurzfristig verschoben werden müssen, nehmen Sie die Umbuchung bitte direkt bei RSC vor.

Weitergehende Ansprüche gegen RSC z.B. Schadensersatzansprüche (Fahrtkosten, Übernachtung, etc.) sind für den Fall der Stellung gleichwertigen Ersatzes oder der Absage des Erlebnisses jedoch ausgeschlossen.

14. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen beziehungsweise Abweichungen einzelner Leistungen der Veranstaltung vom vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach dem Vertragsabschluss notwendig werden und die von RSC nicht wie vereinbart herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und das Gesamtbild der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Die abgedruckten Preise entsprechen dem bei Drucklegung bekannten Stand. Die Änderung dieser im Vertrag vereinbarten Preise ist RSC im Falle einer Erhöhung der Beförderungskosten oder Änderungen für die betreffende Veranstaltung geltenden Wechselkurse vorbehalten.

15. Haftung von RSC

Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie aus der Übernahme von Garantien haftet RSC unbeschränkt.
Soweit eine Haftung von RSC für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis hätte erlangen müssen.
Für fahrlässig verursachte Schäden haftet RSC. Ansonsten nur bei Verletzung einer Pflicht, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages wichtig ist und auf deren Erfüllung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung unserer Firma der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Die Haftung von RSC nach den Regelungen des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleibt unberührt.

16. Erhöhtes Risiko im Outdoorsport

Alle Veranstaltungen, Kurse und Touren werden von uns gewissenhaft vorbereitet. Es kann dennoch keine Garantie für subjektiv vorgestellte Veranstaltungserfolge geben. Die Angebote von RSC haben Abenteuer-, (Extrem-)Sport- oder/ und Erlebnischarakter. Im Hinblick auf diese Risiken geschieht die Teilnahme AUF EIGENE GEFAHR. Dies macht einen großen Teil des Reizes unserer Veranstaltungen aus.

Bei sämtlichen Veranstaltungen, Kursen und Touren ist zu beachten, dass gerade im Outdoorsport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht (Hochwasser, Wettersturz, Absturzgefahr, Steinschlag, Kälteschäden, Ertrinken, Lawinen eventueller Tod, etc.) dies kann auch durch eine umfangreiche und umsichtige Betreuung durch unsere Guides nicht umgangen beziehungsweise ausgeschlossen werden. Vor allem im alpinen Gelände kommt es bei der Bergrettung aufgrund technischer oder logistischer Hindernisse oft zu Schwierigkeiten und Einschränkungen bei der Bergung und medizinischen Versorgung von Verunglückten. Dadurch kann es auch bei kleineren Verletzungen oder Zwischenfällen zu schwerwiegenden Folgen kommen. Deshalb wird von jedem Teilnehmer ein gewisses Maß an Eigenverantwortung, Teamgeist, Belastbarkeit und Umsichtigkeit, sowie ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt sowie erwartet.

Bei Fragen zu Gefahren- oder dem Risikopotential einer Veranstaltung, sollen sich die Teilnehmer bitte vor Vertragsabschluss mit uns in Verbindung setzen.
info@rscoutdoor.com

17. Ausschluss des gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkaufs von RSC Produkten

Jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf der erworbenen Produkte von RSC ist untersagt, es sei denn, Sie treffen mit RSC eine abweichende schriftliche Vereinbarung.
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen das vorgenannte Verbot des gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkaufs besteht die uneingeschränkte Haftung gegenüber RSC. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt RSC vorbehalten.

18. Fotos und Videos die während den Touren aufgenommen werden

Während der Tour können wir Fotos und Videos von Ihnen machen. Dazu brauchen wir jedoch unbedingt Ihre Zustimmung. Diese Aufnahmen behandeln wir gemäß des Datenschutzgesetzes, das heißt wir löschen das Material nach 30 Tagen.

Nach der Tour können wir die Aufzeichnungen entweder auf Ihren mitgebrachten Datenträger kopieren oder Ihnen über ein geschlossenes System schicken. Um Ihre Privatsphäre zu wahren geschieht dies alles natürlich unter den größtmöglichen Sicherheitsmaßnahmen, um den Zugriff durch Dritte zu verhindern.

Sollten Sie Bild- oder Videomaterial von uns erhalten auf denen Dritte abgebildet sind, haben Sie unbedingt auf der Wahrung deren Persönlichkeitsrechte zu achten (keine Veröffentlichung, Weitergabe, o.ä., dies schließt auch die Verwendung in sozialen Medien mit ein).

Es besteht keine Garantie für die Qualität oder Quantität der Fotos die während einer Tour aufgenommen werden. Beim Auftreten technischer Defekte, wie leerer Akku oder der Verlust von den Fotos können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

19. Schutzrechte

Die Inhalte dieser Internetseite sowie die erforderliche und eingesetzte Software unterliegen Schutzrechten und Rechtsvorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums. Diese Rechte erkennen Sie an. Sie erkennen auch an, dass werbliche Inhalte von RSC und/oder von Partner auf dieser Internetseite und auch andere Informationen, die Sie auf dieser Internetseite von RSC oder durch Dritte (z.B. Inserenten) erhalten, durch gewerbliche Schutzrechte oder Gesetze geschützt sind.

20. Sonstiges

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts-, Unfall-, Kranken-, Haftpflicht-, Berge- und Gepäckversicherung. Bei Tourenangeboten im Ausland ist hierbei auf die räumliche Gültigkeit der Versicherungen zu achten.
Bei Gruppen verpflichtet sich der Buchende, alle relevanten Informationen wie AGB, Toureninformationen und Zahlungsinformationen an jeden Teilnehmer der Gruppe weiter zu leiten.

21. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der AGB hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge.

Aktuelle Version vom 15.11.2023

Abonniere unseren Newsletter!